Konzeptgruppe 5: Mobilität

2. Förderphase (2018-2021) 

Im Laufe der Forschungsarbeit des SFB/TRR in der ersten Förderphase hat sich herausgestellt, dass für das bislang diskutierte Verständnis von Sicherheitsräumen, die sich über eine bestimmte Zeit hinweg verändern und durch Machtaspekte beeinflusst werden, der Aspekt der Mobilität – verstanden als Fähigkeit und Möglichkeit von Individuen oder Gruppen, ihren Standort zwischen verschiedenen Zuständen in ihrer räumlichen oder sozialen Umwelt zu verändern – von entscheidender Bedeutung ist. Dies konnte beispielsweise daran festgemacht werden, dass Mobilität die Geschlossenheit politischer Räume in Frage stellen und auf diese Weise als potentielle oder realexistierende Bedrohungen wahrgenommen werden. Zum anderen bezieht sich Mobilität als Anlass oder Objekt der Versicherheitlichung nicht nur auf räumliche, sondern auch auf soziale Veränderungen, die – unter dem Begriff ‚soziale Mobilität‘ zusammengefasst – ebenfalls zu einem Sicherheitsthema werden konnten und können. Die Konzeptgruppe „Mobilität“ unternimmt den Versuch, diese Diskussionen unter einem historisierenden Blickwinkel zu ordnen.

Räumliche Mobilität wurde und wird häufig – in der Gegenwart z.B. an Diskursen über Geflüchtete in Europa abzulesen – zu Zielen von Versicherheitlichungsmaßnahmen. Auf der Grundlage von Unterscheidungen legitimer und illegitimer Mobilitäten (Aradau 2016) wird die Beweglichkeit bestimmter sozialer Gruppen, etwa Geflüchteter, zu einem Sicherheitsproblem erklärt und zum Ziel von Maßnahmen der Kontrolle, Arretierung, Eingrenzung und des Ausschlusses. Mobilität stellt aber ebenso häufig einen wichtigen Referenzpunkt bei der Konstruktion von Bedrohungswahrnehmungen dar. Sie kann, wenn als gefährdet wahrgenommen, zum Referenzobjekt von Versicherheitlichung werden, etwa im Personen-, Daten- und Güterverkehr (Nolte 2016; Simon/de Goede 2016). Die Konstruktion von Mobilität als gefährdet wie auch als gefährlich begründet und initiiert somit Prozesse der Versicherheitlichung. Darüber hinaus ist Mobilisierung integraler Bestandteil wie auch Folge von Versicherheitlichungsprozessen. Dies betrifft nicht nur mobile Aufklärungs-, Schutz- oder Kampfeinheiten, sondern auch Institutionen der Versicherheitlichung wie etwa Internierungslager, die die Bewegungen der Internierten gerade kraft hoher Flexibilität und rascher Mobilisierbarkeit einschränken (Meiches 2015). Schließlich sind Mobilität und Mobilisierung nicht nur Referenzobjekte oder Teil von Bedrohungskonstruktionen, sie können auch als ermöglichende Konditionen in Prozessen der Versicherheitlichung verstanden werden: Versicherheitlichende Akteure, Sicherheitsexperten und Technologien sind oftmals selbst mobil und können Heuristiken und Repertoires der Versicherheitlichung in andere Kontexte und Räume transferieren.

Die Unterscheidung zwischen legitimen und illegitimen Mobilitäten reicht über rein räumlich verstandene Mobilität hinaus. Die Versicherheitlichung räumlicher Mobilität dient historisch zuweilen der Einschränkung und Kontrolle sozialer Mobilität, d.h. der Herstellung oder Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Stratifikation bzw. gesellschaftlichen Ausschlusses. Gerade in diesem Zusammenhang gewinnt dann auch die Unterscheidung legitimer und illegitimer, weil ‚gefährlicher‘ Mobilität ihre doppelte Bedeutung, sei es bei der Versicherheitlichung sozialer Protestbewegungen seit dem 19. Jahrhundert, der Marginalisierung und Arretierung von Geflüchteten in der Gegenwart oder der Restriktionen räumlicher und sozialer Mobilität in vormodernen Ständegesellschaften. Strategien der Kontrolle und der Immobilisierung von Bevölkerungsgruppen erscheinen somit häufig als versicherheitlichende Antwort auf historisch komplexe Wahrnehmungen von Sicherheitsproblemen, in denen Heuristiken der Bedrohung, soziale Statusinteressen und politische Machtkämpfe miteinander verschaltet werden. Ziel der Konzeptgruppe ist daher eine Aufarbeitung des Nexus von räumlicher und sozialer Mobilität in Prozessen der Versicherheitlichung. Im Laufe der Forschungsarbeit des SFB in der ersten Förderphase hat sich herausgestellt, dass für das bislang diskutierte Verständnis von Sicherheitsräumen, die sich über eine bestimmte Zeit hinweg verändern und durch Machtaspekte beeinflusst werden, der Aspekt der Mobilität – verstanden als Fähigkeit und Möglichkeit von Individuen oder Gruppen, ihren Standort zwischen verschiedenen Zuständen in ihrer räumlichen oder sozialen Umwelt zu verändern – von entscheidender Bedeutung ist. Dies konnte beispielsweise daran festgemacht werden, dass zum einen Mobilität bestehende Räume verändert und auf diese Weise als Bedrohungen wahrgenommen wird. Zum anderen aber ist Mobilität immer auch mit Machtverhältnissen verbunden, da vorhandene Territorien, Räume, gesellschaftliche Stratifikationen aufgelöst, umgestaltet oder doch zumindest durch Neues verändert werden.




Konzeptgruppe 5: Mobilität

2. Förderphase (2018-2021) 

Im Laufe der Forschungsarbeit des SFB/TRR in der ersten Förderphase hat sich herausgestellt, dass für das bislang diskutierte Verständnis von Sicherheitsräumen, die sich über eine bestimmte Zeit hinweg verändern und durch Machtaspekte beeinflusst werden, der Aspekt der Mobilität – verstanden als Fähigkeit und Möglichkeit von Individuen oder Gruppen, ihren Standort zwischen verschiedenen Zuständen in ihrer räumlichen oder sozialen Umwelt zu verändern – von entscheidender Bedeutung ist. Dies konnte beispielsweise daran festgemacht werden, dass Mobilität die Geschlossenheit politischer Räume in Frage stellen und auf diese Weise als potentielle oder realexistierende Bedrohungen wahrgenommen werden. Zum anderen bezieht sich Mobilität als Anlass oder Objekt der Versicherheitlichung nicht nur auf räumliche, sondern auch auf soziale Veränderungen, die – unter dem Begriff ‚soziale Mobilität‘ zusammengefasst – ebenfalls zu einem Sicherheitsthema werden konnten und können. Die Konzeptgruppe „Mobilität“ unternimmt den Versuch, diese Diskussionen unter einem historisierenden Blickwinkel zu ordnen.

Räumliche Mobilität wurde und wird häufig – in der Gegenwart z.B. an Diskursen über Geflüchtete in Europa abzulesen – zu Zielen von Versicherheitlichungsmaßnahmen. Auf der Grundlage von Unterscheidungen legitimer und illegitimer Mobilitäten (Aradau 2016) wird die Beweglichkeit bestimmter sozialer Gruppen, etwa Geflüchteter, zu einem Sicherheitsproblem erklärt und zum Ziel von Maßnahmen der Kontrolle, Arretierung, Eingrenzung und des Ausschlusses. Mobilität stellt aber ebenso häufig einen wichtigen Referenzpunkt bei der Konstruktion von Bedrohungswahrnehmungen dar. Sie kann, wenn als gefährdet wahrgenommen, zum Referenzobjekt von Versicherheitlichung werden, etwa im Personen-, Daten- und Güterverkehr (Nolte 2016; Simon/de Goede 2016). Die Konstruktion von Mobilität als gefährdet wie auch als gefährlich begründet und initiiert somit Prozesse der Versicherheitlichung. Darüber hinaus ist Mobilisierung integraler Bestandteil wie auch Folge von Versicherheitlichungsprozessen. Dies betrifft nicht nur mobile Aufklärungs-, Schutz- oder Kampfeinheiten, sondern auch Institutionen der Versicherheitlichung wie etwa Internierungslager, die die Bewegungen der Internierten gerade kraft hoher Flexibilität und rascher Mobilisierbarkeit einschränken (Meiches 2015). Schließlich sind Mobilität und Mobilisierung nicht nur Referenzobjekte oder Teil von Bedrohungskonstruktionen, sie können auch als ermöglichende Konditionen in Prozessen der Versicherheitlichung verstanden werden: Versicherheitlichende Akteure, Sicherheitsexperten und Technologien sind oftmals selbst mobil und können Heuristiken und Repertoires der Versicherheitlichung in andere Kontexte und Räume transferieren.

Die Unterscheidung zwischen legitimen und illegitimen Mobilitäten reicht über rein räumlich verstandene Mobilität hinaus. Die Versicherheitlichung räumlicher Mobilität dient historisch zuweilen der Einschränkung und Kontrolle sozialer Mobilität, d.h. der Herstellung oder Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Stratifikation bzw. gesellschaftlichen Ausschlusses. Gerade in diesem Zusammenhang gewinnt dann auch die Unterscheidung legitimer und illegitimer, weil ‚gefährlicher‘ Mobilität ihre doppelte Bedeutung, sei es bei der Versicherheitlichung sozialer Protestbewegungen seit dem 19. Jahrhundert, der Marginalisierung und Arretierung von Geflüchteten in der Gegenwart oder der Restriktionen räumlicher und sozialer Mobilität in vormodernen Ständegesellschaften. Strategien der Kontrolle und der Immobilisierung von Bevölkerungsgruppen erscheinen somit häufig als versicherheitlichende Antwort auf historisch komplexe Wahrnehmungen von Sicherheitsproblemen, in denen Heuristiken der Bedrohung, soziale Statusinteressen und politische Machtkämpfe miteinander verschaltet werden. Ziel der Konzeptgruppe ist daher eine Aufarbeitung des Nexus von räumlicher und sozialer Mobilität in Prozessen der Versicherheitlichung. Im Laufe der Forschungsarbeit des SFB in der ersten Förderphase hat sich herausgestellt, dass für das bislang diskutierte Verständnis von Sicherheitsräumen, die sich über eine bestimmte Zeit hinweg verändern und durch Machtaspekte beeinflusst werden, der Aspekt der Mobilität – verstanden als Fähigkeit und Möglichkeit von Individuen oder Gruppen, ihren Standort zwischen verschiedenen Zuständen in ihrer räumlichen oder sozialen Umwelt zu verändern – von entscheidender Bedeutung ist. Dies konnte beispielsweise daran festgemacht werden, dass zum einen Mobilität bestehende Räume verändert und auf diese Weise als Bedrohungen wahrgenommen wird. Zum anderen aber ist Mobilität immer auch mit Machtverhältnissen verbunden, da vorhandene Territorien, Räume, gesellschaftliche Stratifikationen aufgelöst, umgestaltet oder doch zumindest durch Neues verändert werden.




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