Konzeptgruppe 1: Versicherheitlichung / Entsicherheitlichung
1. Förderphase (2014-2017)
Als zentrale analytische Kategorie des geplanten SFB/TRR 138 bedürfen Begriff und Konzept der „Versicherheitlichung“ (securitization) der forschungsbegleitenden Reflexion. Ausgangspunkt der Überlegungen der Konzeptgruppe ist dabei zunächst das terminologische und konzeptionelle Angebot der Copenhagen School der International Relations (Buzan, Wæver). Deren Überlegungen sollen im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf größere historische Zusammenhänge und Entwicklungen (seit der Antike) bewertet und auf die Grundkomponenten Recht, Gewalt und Wissen hinzielend ggf. modifiziert werden. Dies stellt insofern eine konzeptionelle Herausforderung dar, als das politikwissenschaftliche Konzept der Copenhagen School sowohl gegenwartsbezogen als auch stark staatszentriert ist und konsequenterweise zunächst den modernen Territorialstaat im Blick hat. Staaten und ihre politischen Eliten müssten, so die Grundannahme, ein genuines Interesse daran haben, möglichst viele Entwicklungen zu versicherheitlichen, um ihre fortgesetzte Daseinsberechtigung und ihren Herrschaftsanspruch zu legitimieren und zu demonstrieren.
Zwar lässt sich die Historisierung des Konzepts der Versicherheitlichung zunächst auf den Aufstieg des Territorialstaats, die nach wie vor zentrale Bedeutung des Staates als Sicherheitsakteur sowie auf die Herausforderung und Relativierung des klassischen Staates in Prozessen der Globalisierung und Entterritorialisierung/Entnationalisierung beziehen. Der beantragte SFB/TRR geht jedoch in seinem Verständnis von Versicherheitlichung über den einseitigen oder gar ausschließlichen Staatsbezug, der den Ansatz der Copenhagen School und seine Rezeption in Teilen charakterisiert, bereits deutlich hinaus. Zu fragen ist vielmehr: Welche Akteure haben ein Interesse an Konzepten, Praktiken und Prozessen der Versicherheitlichung? Wie entwickelt und verändert sich die Rolle des Staates in Versicherheitlichungsprozessen und welcher Bedeutungswandel geht davon aus? Zu diskutieren ist im Sinne der Copenhagen School securitization zunächst auch als performativer Akt bzw. als Sprechakt. In der gegenwartsbezogenen Analytik der Copenhagen School rekurrieren versicherheitlichende Sprechakte auf eine „Grammatik, die dem militärisch-politischen Bereich entstammt“ (Opitz). Daran muss sich jedoch für einen an historischen Fragen orientierten SFB/TRR die Frage anschließen, welche Sprachebenen und Akteure durch die Epochen darüber hinaus feststellbar sind und wie ein versicherheitlichender Sprechakt in den unterschiedlichen historischen Konstellationen beschaffen sein muss, um die intendierte Wirkung überhaupt erzielen zu können.
In jedem Fall lassen sich über einen derart historisierten Versicherheitlichungsansatz zusätzliche Brücken schlagen zu der vor allem durch Foucault inspirierten Analyse von Gouvernementalität (vgl. auch die Konzeptgruppe „Sicherheitsmacht“). Geklärt werden soll in dieser Konzeptgruppe außerdem, ob Versicherheitlichung, so wie das Konzept ausgehend von der Copenhagen School in der Erforschung der Internationalen Beziehungen heute weitgehend verstanden wird, automatisch einen Depolitisierungsvorgang bezeichnet, eine Entwicklung also, in der bestimmte Gegenstands- oder Problembereiche der – üblichen – politischen Verhandlung durch Versicherheitlichung entzogen werden. Dann würde ein Prozess der „Entsicherheitlichung“ entsprechend zu einer Repolitisierung oder sogar wechselseitig bedingten Reaktivierung früherer Risikowahrnehmungen führen. Das scheint gegenwartsbezogen gedacht und an demokratische politische Systeme gebunden zu sein, und insofern bedürfen die Begriffe bzw. Begriffsverständnisse von Versicherheitlichung und Entsicherheitlichung einer historisierenden Überprüfung und Bestimmung bzw. Ausdifferenzierung. Oder verändert sich durch Prozesse von Ver- und Entsicherheitlichung insbesondere in historischer Perspektive lediglich der Modus von Politizität? Bereits diese Fragen lassen deutlich werden, dass in der Konzeptgruppe das Versicherheitlichungskonzept stärker als bisher üblich mit dem Korrespondenzbegriff „Entsicherheitlichung“ verschränkt zu behandeln ist. Dies geschieht zum einen mit Blick auf die Bedingungen, Mechanismen, Folgewirkungen und Akteurskonfigurationen in Entsicherheitlichungsentwicklungen, zum anderen mit Blick auf den diachronen und synchronen Wechselbezug zwischen (Teil-) Dynamiken der Ver- und Entsicherheitlichung (securitization und desecuritization).