Konzeptgruppe 3: Sicherheitsakteure — Sicherheitseliten
1. Förderphase (2014-2017)
Im Rahmen seines akteursorientierten Ansatzes geht der SFB/TRR 138 von einem weiten und in sozialer Hinsicht differenzierten Verständnis von Sicherheitsakteuren aus. Eine wichtige Frage, die sich für unterschiedliche Epochen und Konstellationen gleichermaßen stellt und mit der sich diese Konzeptgruppe zunächst auseinandersetzt, ist jene nach der Herausbildung von "Sicherheitseliten". Im Zusammenhang mit der Produktion und Repräsentation von Sicherheit wird der Begriff der "Eliten" in der einschlägigen Literatur wiederholt verwendet, freilich ohne ihn genauer zu definieren oder zu problematisieren (Wæver 1995, 56-57). Grundsätzlich beruht dieser Begriff auf der Annahme, dass sich in zunehmend komplexen Gesellschaften besonders berechtigte und befähigte oder zunächst durch Fremd- und Selbstzuschreibung generierte Kollektive ausdifferenzieren, die Prozesse der Ver- und Entsicherheitlichung gestalten und dabei als "Sicherheitseliten" in der Regel auch eigene Interessen vertreten. So bleibt etwa im Vergleich zu diskutieren, ob zwischen Versicherheitlichungsprozessen und Sicherheitseliten eine Wechselwirkung be- oder entsteht, die typologisch gefasst werden kann. Ob und in welchem Maße dabei die Abwehr von Gewalt und militärischer Bedrohung als Modell diente und folglich militärische Sicherheitseliten im Prozess der Versicherheitlichung eine herausgehobene Funktion einnahmen oder sich dies im Rahmen von Elitenwandel und Elitenkonkurrenz aus spezifischen Konstellationen ergab, wird eine der Leitfragen dieser Konzeptgruppe darstellen.
In systematischer Hinsicht lassen sich dabei zwei idealtypische Modelle unterscheiden, in denen Kompetenz in sicherheitsrelevanten Handlungsfeldern gestaltet bzw. innerhalb einer Gesellschaft zugewiesen wird: Auf der einen Seite wird diese Kompetenz bzw. die entsprechende Funktionalität und Legitimität monopolisiert, wie dies exemplarisch in der Herausbildung eines staatlichen Gewaltmonopols zum Ausdruck kommt. Auf der anderen Seite werden das Recht und die Pflicht zur Selbstsicherung in hohem Maße den Einzelnen oder einer Pluralität von Kollektiven überlassen, die solcherart die Sicherung der Gesellschaft – etwa über Miliz- und Wehrpflichtsysteme – gewährleisten sollen. Indem die Konzeptgruppe diese Konstellationen konsequent historisiert, können die immer noch wirkmächtigen teleologischen Konstruktionen von der Durchsetzung eines staatlichen Gewaltmonopols nicht nur in ihrer historischen Bedingtheit relativiert und kritisiert, sondern auch aktuelle Entwicklungen der Anfechtungen dieses beanspruchten Monopols präziser analysiert werden. Mit der Kritik an abstrakten Teleologien rücken dabei zwangsläufig Akteurskonstellationen und -interessen stärker in den Vordergrund, so dass eine weitere zentrale Forschungsperspektive der Konzeptgruppe "Sicherheitsakteure und Sicherheitseliten" die Frage danach sein wird, wie sich Sicherheitsakteure im Spannungsfeld der "Kollektivierung" von Sicherheit einerseits und ihrer Monopolisierung andererseits jeweils verorten lassen. Welche Akteure haben bzw. hatten welches Interesse an der Ausgestaltung von Prozessen der Ver- und Entsicherheitlichung? Unter welchen Bedingungen waren solche Entwicklungen erfolgreich, unter welchen Bedingungen scheiterten sie? Wie lassen sich Sicherheitseliten unter den Aspekten Elitenwandel und Elitenkonkurrenz beschreiben?